Benutzervereinbarung

Entwicklung von Websites und Anwendungen

Das amerikanische Unternehmen Nasi verpflichtet sich, die von ihm speziell für den Kunden programmierten Softwarearbeiten nicht umzuprogrammieren oder zu verkaufen.
Und zwar auf eigenen Wunsch, außer nach Einholung der Genehmigung oder Genehmigung des Auftraggebers

 

Das Unternehmen ist verpflichtet, das Projekt auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Datei umzusetzen und alle Programmierpunkte umzusetzen
in diesem Vertrag enthalten sind 
Dementsprechend wurden Projektdauer und -wert festgelegt

 

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Programmierung und Gestaltung der Website innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist abzuschließen
Und wenn etwas passiert
Für jeden Tag der Verspätung wird der Wert von (5%) vom Restbetrag des Kunden abgezogen

 

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Beträge fristgerecht und auch im Falle eines Zahlungsverzugs an die erste Partei zu zahlen

Vom Kunden wird für jeden Tag der Verspätung eine Verspätungsstrafe in Höhe von (5%) aus dem beim Kunden verbliebenen Betrag berechnet

 

Das Unternehmen ist verpflichtet, auf der Website auftretende Fehler zu korrigieren, sofern diese Fehler auf Programmierfehler zurückzuführen sind
Und nicht
Fehler aufgrund von Missbrauch durch den Kunden

 

Wenn der Kunde der Website neue Ergänzungen hinzufügen möchte, wird der Wert dieser Ergänzungen geschätzt
Das Unternehmen bestimmt seinen Wert und den für seine Umsetzung erforderlichen Zeitraum

 

Pflichten und Rechte des Auftraggebers: Einhaltung der in Ägypten geltenden Vorschriften sowie Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen
Und um geistige Eigentumsrechte und Markenrechte zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die Website zu nutzen
Es enthält keine Inhalte, die gegen ein arabisches oder fremdes Land verstoßen

 

Gewährleistung der Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kundeninformationen, die vom Unternehmen aufbewahrt und nicht auf der Website veröffentlicht werden
Beispiel für Identitätsdaten: private Telefonnummern, Gewerberegisternummer und erzieltes Umsatzvolumen
Über die Website oder die Telefonanwendung sollten sie nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden


Das Unternehmen hat das Recht, seine Umsetzungsrechte am Ende der Seiten der Website mit einem Link zu vermerken, der auf die Website verweist

 

Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2019 vom Team *

Brauchen Sie Hilfe? Sprechen Sie jetzt mit uns
de_DEDeutsch